Ferkelkastration – Tackmanns Statement
Dr. Kirsten Tackmann MdB zur Öffentlichen Anhörung am 26. November 2018 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration:
Dr. Kirsten Tackmann MdB zur Öffentlichen Anhörung am 26. November 2018 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration:
Im November fragt Kirsten Tackmann nach den Kosten des Verfahrens der Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei und und danach wie viel öffentliche Mittel dafür bereit gestellt wurden.
DIE LINKE hat den Bundesagrarhaushalt 2019 abgelehnt. Lesen Sie warum.
„Trotz der Skandale in Ställen und auf Schlachthöfen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf beim Tierschutz, sondern schiebt die alleinige Verantwortung mal wieder den Bundesländern zu. Dabei muss sie selbst einräumen, dass bei jeder fünften Kontrolle Beanstandungen festgestellt wurden, was auch nur die Spitze des Eisbergs sein dürfte“, kommentieren Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin und Amira Mohamed Ali, Sprecherin für Tierschutz der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung“ (Drs. 19/5277).
Die Einhaltung rechtlicher Tierschutzvorgaben in der Nutztierhaltung ist eine notwendige Bedingung für die würdige Behandlung von Tieren in der Fleischproduktion und für die Sicherheit von Lebensmitteln. Die tiergerechte Haltung von Nutztieren hat in den letzten Jahren enorm an gesellschaftlichem Interesse gewonnen, weshalb viele Aspekte der Nutztierhaltung eine neue Bewertung benötigen. Nach den Berichten über Missstände in Schlachthöfen fragt die Bundestagsfraktion DIE LINKE in ihrer Kleinen Anfrage „Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung“ (Drs. 19/5277) genauer nach.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.
Die Ausweisung einer wolfsfreien Zone auf Gemeindeebene widerspricht schon den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und ist damit rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Gutachten, das Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN, in Auftrag gegeben hat.